Impression aus der Kanzlei
Impression aus der Kanzlei

Honorare – transparent und fair

Steuerberater können ebenso wenig wie Ärzte ihr Honorar völlig frei festlegen. Das Steuerberatungsgesetz bindet sie durch die Gebührenordnung, die beispielsweise nicht nur Mindestsätze für bestimmte Dienstleistungen vorgibt, sondern ihr Unterschreiten auch explizit verbietet.

Natürlich wird in unserer Kanzlei stets, beispielsweise durch den Einsatz der modernsten IT, dafür gesorgt, dass unsere Honorare sich in einem angemessenen Rahmen halten. Es ist in jedem Fall ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Dabei versteht es sich von selbst, dass Sie bei Erteilung eines Auftrags an uns darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Kosten auf Sie zukommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie unser Honorar wiederum von der Steuer absetzen. Gerne informieren wir Sie näher!

Hier ein paar Beispiele:

Leistung Wert Rahmen Ansatz Gebühr
Einkommensteuererklärung 50.000 € 110 - 610 210 219,60 €
Ermittlung des Überschusses:        
- bei nichtselbst. Einkünften 40.000 € 120 - 620 420 189,40 €
- bei Vermietung/Verpachtung 10.000 € 120 - 1220 620 153,00 €
Gewerbesteuererklärung 50.000 € 110 - 610 210 219,60 €
Umsatzsteuererklärung 20.000 € 110 - 610 310 203,40 €
Jahresabschluss 250.000 € 1010 - 4010 2510 1.290,00 €
Einnahme-Überschuss-Rechnung 150.000 € 510 - 2010 1510 594,00 €
Finanzbuchhaltung, mtl. 500.000 € 210 - 1210 810 344,80 €

Lohnbuchführung: je AN 25,00 Euro

Lohnbescheinigungen: nach Zeitaufwand

Die Gebühen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.