Steuerberater können ebenso wenig wie Ärzte ihr Honorar völlig frei festlegen. Das Steuerberatungsgesetz bindet sie durch die Gebührenordnung, die beispielsweise nicht nur Mindestsätze für bestimmte Dienstleistungen vorgibt, sondern ihr Unterschreiten auch explizit verbietet.
Natürlich wird in unserer Kanzlei stets, beispielsweise durch den Einsatz der modernsten IT, dafür gesorgt, dass unsere Honorare sich in einem angemessenen Rahmen halten. Es ist in jedem Fall ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.
Dabei versteht es sich von selbst, dass Sie bei Erteilung eines Auftrags an uns darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Kosten auf Sie zukommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie unser Honorar wiederum von der Steuer absetzen. Gerne informieren wir Sie näher!
Hier ein paar Beispiele:
Leistung | Wert | Rahmen | Ansatz | Gebühr |
Einkommensteuererklärung | 50.000 € | 1⁄10 - 6⁄10 | 2⁄10 | 219,60 € |
Ermittlung des Überschusses: | ||||
- bei nichtselbst. Einkünften | 40.000 € | 1⁄20 - 6⁄20 | 4⁄20 | 189,40 € |
- bei Vermietung/Verpachtung | 10.000 € | 1⁄20 - 12⁄20 | 6⁄20 | 153,00 € |
Gewerbesteuererklärung | 50.000 € | 1⁄10 - 6⁄10 | 2⁄10 | 219,60 € |
Umsatzsteuererklärung | 20.000 € | 1⁄10 - 6⁄10 | 3⁄10 | 203,40 € |
Jahresabschluss | 250.000 € | 10⁄10 - 40⁄10 | 25⁄10 | 1.290,00 € |
Einnahme-Überschuss-Rechnung | 150.000 € | 5⁄10 - 20⁄10 | 15⁄10 | 594,00 € |
Finanzbuchhaltung, mtl. | 500.000 € | 2⁄10 - 12⁄10 | 8⁄10 | 344,80 € |
Lohnbuchführung: je AN 25,00 Euro
Lohnbescheinigungen: nach Zeitaufwand
Die Gebühen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.